zurück zur Übersicht

24.12.2016 | Florida: Nahezu 200 Todeskandidaten können auf Umwandlung ihrer Todesstrafe hoffen

Donnerstag gab der Oberste Gerichtshof in Florida bekannt, dass möglicherweise etliche Todestraktinsassen neue Urteile erhalten könnten.

Im Januar war ein Teil des Todesstrafenverfahrens in Florida als unrechtmäßig erklärt worden, es verletze den sechsten Verfassungszusatz der amerikanischen Verfassung.
Dass der Richter das Urteil der Jury überstimmen darf, sei nicht zulässig. Des weiteren müsse sich die Jury bei einem Todesurteil einig sein.
Allerdings war unklar, ob diese Entscheidung auch rückwirkend gültig sei und somit das Schicksal von rund 400 Todeskandidaten in Floridas Gefängnis betreffen könnte.

Nun ist beschlossen, dass kein Todesurteil vor dem Jahr 2002 rückwirkend davon betroffen sein wird, sondern nur die nach diesem Zeitpunkt zum Tode Verurteilten eine Chance haben werden, ihr  Urteil in eine lebenslängliche Haftstrafe umwandeln zu können, und das sind rund 200 Gefangene.
Die Schuldphase, die jeder Prozess beinhalte, bleibe unberührt. Die neuen Prozessen beschäftigen sich ausschließlich mit der Frage, ob das Todesurteil bestehen bleibt oder eine Umwandlung in eine lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit der Bewährung erfolgt.

Die grundsätzliche Frage, ob die Todesstrafe rechtmäßig sei oder gegen die Verfassung verstoße, wurde nicht thematisiert.

Quellen mit ausführlichen Berichten:
https://www.washingtonpost.com/news/post-nation/wp/2016/12/22/florida-supreme-court-says-hundreds-of-death-row-inmates-may-get-new-sentences-and-avoid-execution/?utm_term=.a2a20713d06f
(22.12.2016, Mark Berman)

http://www.tampabay.com/blogs/the-buzz-florida-politics/supreme-court-death-penalty-cases-finalized-before-2002-wont-be-re-heard/2307177
(22.12.2016, Michael Auslen, Kristen M. Clark)


Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht