13.01.2016 | Florida: Oberster Gerichtshof erklärt einen Teil des Todesstrafensystems für gesetzeswidrig
Am Dienstag hat der Oberste US - Gerichtshof entschieden, dass der Richter in einem Todesstrafenprozeß zu viel Macht habe und allein die Entscheidung über ein Todesurteil fällen könne. Auf der anderen Seite habe die Jury zu wenig Einflußmöglichkeiten.
Bisher ist noch unklar, wie viele neue Prozesse es aufgrund dieser Entscheidung geben wird. Rund 400 Insassen warten im Todesstrakt von Florida auf ihre Hinrichtung.
2004 wurde vom Obersten Gerichtshof bestimmt, dass solch getroffene Entscheidungen keinerlei Einfluß auf bereits bestehende Gerichtsurteile haben können.
Karen Gottlieb, Jura-Professorin und stellvertretende Direktorin des „Florida Center for Capital Representation“ an Floridas „International University“, ist der Meinung, dass es klar sei, dass diese Entscheidung nur die Fälle betreffe, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht endgültig entschieden seien.
Richterin Sonia Sotomayor zitierte einen Fall aus dem Jahr 2002 (Ring vs. Arizona). Dort hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass nur eine Jury darüber entscheiden könne, ob ein Angeklagter zum Tode verurteilt werden könne oder nicht. Dass diese Entscheidung nicht einem einzigen Richter obliegen könne.
Eine anderes Thema, das allerdings nicht in dieser Klageschrift als Thema aufgeführt wurde, betrifft die Frage, inwieweit es bei einer Juryentscheidung zu einem einstimmigen Urteil kommen müsse.
In Louisiana und Oregon müssen nur 10 von 12 Juroren einer Meinung sein, damit ein Fall entschieden werden kann.
Quellen:
http://www.nytimes.com/2016/01/13/us/politics/supreme-court-death-penalty-hurst-v-florida.html?_r=0
(12.01.2015, Adam Liptak)
http://www.tampabay.com/news/courts/criminal/florida-death-penalty-system-is-ruled-unconstitutional-by-supreme-court/2260930
(12.01.2015, Anna M. Phillips)
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de