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04.08.2016 | Iran: Jugendlicher Straftäter wurde im Juli exekutiert - die Hinrichtung Alireza Tajikis wurde jedoch aufgeschoben

Nach Informationen Amnesty Internationals ist Hassan Afshar für ein Verbrechen, zu dessen Zeitpunkt er noch minderjährig war, am 18. Juli exekutiert worden. Dies ist in diesem Jahr die erste offiziell bestätigte Hinrichtung eines minderjährigen Straftäters im Iran.

Am 18. Juli wurde laut Amnesty International der 19-jährige Hassan Afshar wegen angeblicher Vergewaltigung eines Jugendlichen im Arak Gefängnis der iranischen Provinz Markazi gehängt. Dies ist die erste in diesem Jahr bestätigte Hinrichtung eines Straftäters im Iran, der zum Zeitpunkt des Verbrechens noch minderjährig war.

Die Bestätigung der Exekution Afshars löste Bestürzung aus, da die Information kurz nach der Ankündigung der bevorstehenden Hinrichtung Alireza Tajiki (wir berichteten am 1. August), der ebenfalls zum Tatzeitpunkt minderjährig war, eintraf. Laut Informationen Amnesty International wurde die für Anfang dieser Woche geplante Hinrichtung aufgrund internationalen Drucks jedoch aufgeschoben.

Der im Juli hingerichtete Hassan Afshar war im Alter von 17 Jahren aufgrund angeblichem “lavat-e be onf” (gezwungenem Analverkehr zwischen Männern) zum Tode verurteilt worden. Afshar selbst bestritt den gegen ihn erhobenen Vorwurf, da es sich nach seiner Aussage um einen von beiden Seiten gebilligten Sexualverkehr gehandelt hatte. 

Aufgrund des im Iran herrschenden Gesetzes, welches bei Analverkehr zwischen Männern oder Jugendlichen verschiedene Strafen vorsieht, bestehen große Zweifel an der Anklage sowie den Aussagen: Die Bestrafung im Iran für gleichgeschlechtlichen Sexualverkehr richtet sich zum einen danach, ob es sich um den "aktiven" oder" passiven" Partner handelt und zum anderen, ob der Geschlechtsverkehr im Einvernehmen oder gezwungener Maße stattfand. 

Bei von beiden Seiten gewilligtem Analverkehr, erhält der passive Partner die Todesstrafe, während der aktive Partner nur dann zum Tode verurteilt wird, wenn er verheiratet ist oder wenn er Nicht-Muslim und sein Partner Muslim ist. Kommt es zu gezwungenem gleichgeschlechtlichen Analverkehr, erhält der aktive Partner die Todesstrafe und der passive Partner gilt als Opfer.

Bereits im letzten Jahr sind mindestens vier Personen im Iran hingerichtet worden, die zum Zeitpunkt der Straftaten noch minderjährig waren.

Weitere Informationen zur Todesstrafe finden Sie in unserem Länderbericht "Die Todesstrafe im Iran" sowie auf der offiziellen Webseite von Amnesty International.

Quellen:

"Iran: Hanging of teenager shows authorities`brazen disregard for international law", Amnesty International vom 2. August 2016; "Iran hangs teenage student in first child offender execution of the year", Amnetsy International vom 3. August 2016. 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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