zurück zur Übersicht

21.12.2016 | Kalifornien: Oberster Gerichtshof stoppt vorerst Beschleunigung von Hinrichtungen

In einem Volksentscheid am 8. November dieses Jahres entschieden sich die Wähler für eine Beschleunigung der Todesstrafenprozesse und somit für raschere Hinrichtungen. Nun hat der Oberste Gerichtshof dieses Vorhaben erst mal gestoppt.

„Proposition 66“ würde die gesamten Prozesse in einem Todesstrafenverfahren ändern und es bedarf einer Menge Zeit, Einzelheiten auszuarbeiten. Es müssten mehr Anwälte zu Verfügung stehen, die sich auf die Todesstrafe spezialisiert haben, außerdem müssten die Berufungsmöglichkeiten und -zeiten neu bearbeitet und definiert werden. Im abgestimmten Gesetzesentwurf ist eine 5-Jahres-Deadline für Berufungen vorgesehen.

Die Klage, die nun zu Verzögerungen führt, kam vom ehemaligen Generalstaatsanwalt John Van de Kampf und Ron Briggs, dessen Vater im Jahr 1978 die Ausweitung der Todesstrafe in Gang brachte.
Kürzungen in Berufungen könnten die Gerichte zeitlich deutlich darin einschränken, einen Fall ordentlich zu begutachten.

Kalifornien hat den größten Todestrakt der USA, in dem rund 750 Insassen auf ihrer Hinrichtung warten. Die letzte Hinrichtung dort wurde 2006 durchgeführt!

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.latimes.com/local/lanow/la-me-ln-prop-66-death-penalty-halted-20161220-story.html
(20.12.2016)

http://www.sacbee.com/news/politics-government/capitol-alert/article122056059.html
(20.12.2016, Alexei Koseff)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht