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11.07.2016 | Mississippi: Klage gegen Midazolam

Zwei Todestraktinsassen reichen eine Klage beim Obersten Gerichtshof in Mississippi ein, die sich gegen den Einsatz des Medikamentes Midazolam richtet.

In Mississippis Gesetz ist vorgesehen, dass ein Drei-Medikamenten-Cocktail bei Hinrichtungen zum Einsatz kommen muß. Zuerst wird ein schnell wirksames Barbiturat injiziert, dann ein Paralytikum und anschließend ein Medikament, das das Herz des Insassen stoppt.
Die Anwälte der beiden Insassen Richard Jordan und Gerald Loden kritisieren nun, dass Midazolam weder ein Barbiturat noch ein besonders schnell wirkendes Medikament ist. (Anm.: Midazolam ist ein Paralytikum aus der Gruppe der Benzodiazepine, das u.a. zur Narkoseeinleitung und/oder -aufrechterhaltung verwendet wird. mcs.)

Der Einsatz von Midazolam berge das hohe Risiko aufgrund seiner wesentlich schwächeren Wirkung gegenüber eines Barbiturates, dass der Insasse während der Hinrichtung starke Schmerzen verspüre. Und das wiederum verletze den achten Verfassungszusatz, der sich gegen eine ungewöhnliche und grausame Form der Bestrafung richtet.

Quelle und ausführlicher Bericht:
http://www.sunherald.com/news/local/article88691072.html
(09.07.2016, Jeff Amy)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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