zurück zur Übersicht

27.04.2016 | Norwegen: Gericht akzeptiert die Klage des Serienattentäters Breivik gegen Einzelhaft

Der aufgrund des Mordes an 77 Menschen verurteilte Extremist Anders Breivik hat erfolgreich gegen seine Haftbedingungen geklagt. Das zuständige Bezirksgericht in Oslo gab ihm Recht, dass die Einzelhaft gegen seine Menschenrechte verstoße.

Der inzwischen 37-jährige Anders Behring Breivik war nachdem er in Norwegen 77 Menschen getötet hatte zu einer Höchststrafe von 21 Jahren Gefangenschaft verurteilt worden und verbrachte die letzten fünf Jahre davon in Einzelhaft. Diese erachtete er als "unmenschlich", weshalb er gegen die Haftbedingungen klagte, insbesondere mit der Begründung, dass sie gegen die europäischen Menschenrechtskonventionen verstoßen würden und der norwegische Staat ihn damit in den "Selbstmord treiben wolle".

Die Richterin des zuständigen Bezirksgerichts in Oslo gab Breivik am Ende der Verhandlungen hierzu in großen Teilen Recht und stimmte der Argumentation des Serienattentäters zu, dass die Inhaftierungsbedingungen gegen seine Menschenrechte verstoße.

"Das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zählt zu den Grundwerten einer demokratischen Gesellschaft, die auch für die Behandlung von Terroristen und Mördern gelte", so die Urteilsbegründung. Nach Auffassung des Gerichtes hätten die Strafvollzugsbehörden gegen Artikel drei der Europäischen Menschenrechtskonventionen verstoßen, dem zufolge Niemand der Folter, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden dürfe. 

Nicht akzeptiert wurde die weitere Klage Breiviks gegen die Kontrolle seiner Korrespondenz aufgrund des Rechts auf Privatlebens.

Quelle und weitere Informationen:

"Gericht sieht Breiviks Menschenrechte verletzt", Tagesschau online vom 20. April 2016; "Attentäter Breivik siegt in Rechtsstreit um Einzelhaft", Stern vom 20. April 2016.

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht