zurück zur Übersicht

16.05.2016 | Richter Scalias Tod und seine Auswirkungen im Obersten Gerichtshof

Im Februar starb Richter Antonin Scalia unerwartet. Bis jetzt wurde sein Platz als Richter im Obersten Gerichtshof noch nicht ersetzt, was für die Todesstrafe und die damit verbundenen Urteile Probleme aufwirft. Eine Nominierung wurde von Präsident Obama zwar mit Merrick Garland vorgenommen, aber entschieden ist bislang nichts.

Antonin Scalia war zweifelsfrei ein Verfechter der Todesstrafe und gab seine Stimme bei Abstimmungen auch in diesem Sinne ab.
Seit Scalias Tod ist die Lage nun anders und in einer Zeit, in der die Todesstrafe und ihre Rechtmäßigkeit ohnehin häufiger in Zweifel gezogen wird, fallen viele Abstimmungen eher zugunsten der Todesstrafengegner aus.

Jüngst konnte die Hinrichtung eines Insassen aus Alabama, Vernon Madison, dank eines 4-4 Entscheids der Richter im Obersten Gerichtshof ausgesetzt werden.
Mit Scalias Stimme wäre die Entscheidung vermutlich anders ausgegangen.

Richter Stephen Breyer, der 1994 von Bill Clinton für das Amt des sog. „Associate Justice“ im Obersten Gerichtshof ausgewählt wurde, ist der Ansicht, der Gerichtshof solle sich nun über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Todesstrafe Gedanken machen. In der Vergangenheit stimmte er schon häufiger gegen die Todesstrafe und untermauerte jüngst seine Einstellung mit wesentlichen Argumenten: Die Todesstrafe sei häufig rassistisch gelenkt, mit vielen möglichen Fehlerquellen behaftet und führe zu jahrzehntelangen Berufungsverfahren. Zudem führte er die Vielzahl der Bundesstaaten und Bezirke an, die die Todesstrafe schon abgeschafft haben.

Quellen und ausführlicher Bericht:
http://www.usatoday.com/story/news/politics/2016/05/13/supreme-court-death-penalty-intellectual-disability-solitary-confinement/84324368/
(13.05.2016, Richard Wolf)

http://www.nytimes.com/interactive/2016/03/16/us/politics/garland-supreme-court-nomination.html?rref=collection
(16.03.2016, Sarah Almukhtar)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht