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02.05.2017 | Alabama: 33 Hinrichtungen könnten verhindert werden

Das erst kürzlich in Alabama in Kraft getretene Gesetz, das den Richtern die alleinige Entscheidungsmacht über ein Todesurteil entzieht, möchte Senator Hank Sanders insofern ausweiten, dass es auch rückwirkend gelten soll.

Sollte dies ebenfalls in Kraft treten, müssten von den aktuell 184 Todeskandidaten 33 Fälle noch einmal überarbeitet werden bzw. die Häftlinge würden grundsätzlich den Todestrakt verlassen können.
Alabama war der letzte Bundesstaat, der sein Gesetz so änderte, dass der Richter sich nach der Entscheidung der Jury zu richten hat. Delaware und Florida führten diese Gesetzesänderung schon im vergangenen Jahr durch.

Hank Sanders, der gegen die Todesstrafe ist, strebt neben dem genannten Entwurf noch weitere an. Zum einen möchte er die Todesstrafe gänzlich abschaffen und zum anderen sähe er gern ein dreijähriges Moratorium in Kraft treten. Im Kommittee erscheinen diese Vorschläge allerdings als nicht erfolgreich.

In Alabama wurde die Möglichkeit, dass ein Richter sich über die Meinung der Jury hinwegsetzt, in historischen Ausmaßen gegen den Willen der Gemeinde und zudem noch überproportional in Wahljahren in Fällen mit weißen Opfern und afroamerikanischen Tätern zum Einsatz gebracht, so Robert Dunham, Geschäftsführer des „Death Penalty Information Center“.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.al.com/news/birmingham/index.ssf/2017/05/33_on_death_row_would_no_longe.html
(01.05.2017, Kent Faulk)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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