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31.05.2017 | Alabama: Beschleunigung der Berufungsmöglichkeiten ab August

Gouverneurin Kay Ivey unterzeichnete kürzlich den Gesetzesentwurf, der für eine Beschleunigung der Berufungsmöglichkeiten in Fällen der Todesstrafe sorgen wird. Diese Informationen wurden in einer Pressekonferenz von Generalstaatsanwalt Steve Marshall bekanntgegeben.

Der sog. „Fair Justice Act“ soll nicht die Gründlichkeit einer Berufung verringern, sondern den Prozess so rationalisieren, dass die direkte Berufung gleichzeitig mit der staatlichen Phase nach einer Verurteilung stattfindet, so Marshall.

Ivey sagte in der Pressekonferenz, dass das neue Gesetz eine wichtige Balance zwischen den Rechten eines Verurteilten und den staatlichen Interessen darstelle.
Gegner des Fair Justice Act, inklusive der Armerican Bar Association, warnen, dass sich die Wahrscheinlichkeit, einen Unschuldigen hinzurichten, dadurch erhöht.

Nun sind die Delinquenten angehalten, bestimmte Berufungsanträge innerhalb bestimmter Fristen einzureichen. Aber auch der Staat ist damit verpflichtet, in ebenfalls neu gesetzten Fristen über die Anträge zu entscheiden.
Senator Cam Ward, der das Gesetz entworfen hat, erklärte, dass die Verkürzungen der Berufungsmöglichkeiten ungefähr sechs Jahre einsparen würde. Von bislang 15 bis 18 Jahre auf rund neun bis zwölf Jahre. Berufungen, die an das Bundesgericht gestellt würden, seien nicht betroffen.

Das Gesetz tritt ab dem 1. August in Kraft und betrifft alle nach diesem Datum Verurteilten.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.al.com/news/birmingham/index.ssf/2017/05/gov_kay_ivey_signs_bill_intend.html
(26.05.2017, Mike Cason)




www.initiative-gegen-die-todesstafe.de

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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