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20.04.2017 | Alabama: Hinrichtung durch Stickstoff erlaubt

Alabamas Senat stimmte am Dienstag zu, einem Todeskandidaten die Option auf eine Hinrichtung durch Stickstoff (Nitrogenium) zu gewähren. Dieses Verfahren ist bislang unerprobt, einige Befürworter sehen darin eine menschlichere Form der Tötung.

Fast exakt zwei Jahre ist es her, dass Oklahoma Nitrogenium als alternative Hinrichtungsmethode eingeführt hat. Auch Mississippi hat dies als sog. Back-up-Methode. Nun zieht auch Alabama nach. Der Gesetzesentwurf wurde mit 25 - 8 Stimmen für gut befunden und wird nun im Repräsentantenhaus vorgelegt.

Wie viele weitere Bundesstaaten, die die Todesstrafe im Gesetz haben und aktiv ausführen, kämpft auch Alabama damit, die im Protokoll verankerten Medikamente zu beschaffen. Besonders das Sedativum Midazolam ist in der Kritik.
Ronald Bert Smith wurde im vergangenen Dezember in Alabama hingerichtet; auch hierbei wurde Midazolam eingesetzt. Zeugen der Hinrichtung sagten aus, Smith habe 13 Minuten lange nach Luft geschnappt und gehustet, die Hinrichtung habe insgesamt 34 Minuten gedauert.

Nitrogenium - oder auch Stickstoff genannt - würde dem Insasse per Maske verabreicht oder er würde in einer speziellen Gaskammer untergebracht.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.montgomeryadvertiser.com/story/news/politics/southunionstreet/2017/04/18/ala-senate-approves-nitrogen-gas-execution-option/100597284/
(18.04.2017, Brian Lyman)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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