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24.07.2017 | Arizona/Florida: Klagen gegen den Einsatz von Einzelhaft

Die Isolierung von Häftlingen im Todestrakt ist schon seit Jahren ein Thema, das auch schon mehrfach Gegenstand von verschiedenen Klagen war.

Aktuell wurde von neun Insassen im Florida Klage eingereicht, denn die Häftlinge sind mittlerweile zwischen vier und 30 Jahren in Einzelhaft. Floridas Todeskandidaten sind 23 Stunden täglich in ihren Zellen und haben nur sehr begrenzte Möglichkeiten auf anderen Aktivitäten wie beispielsweise einen Bücherei - Besuch.
Zuständig für die Klage ist das Bundesgericht in Jacksonville, das durch eine Sprecherin verlautbaren ließ, sich die Fälle anzusehen.

In Arizona werden die Todeskandidaten unabhängig von ihrem Verhalten und ihrer Gefährlichkeit für andere automatisch in Einzelhaft untergebracht, ohne Möglichkeit auf Besuche von außerhalb. Nun scheint sich der Zustand aber im kommenden Monat zu verbessern, denn die Gefängnisbehörde hat angekündigt, den Häftlingen mehr Zeit ausserhalb der Zelle zu gewähren. Außerdem seien Kontaktbesuche und Freizeit mit anderen Häftlingen gestattet. Weiterhin sollen sie die Möglichkeit haben, arbeiten zu gehen.
Dies alles soll allerdings nur Häftlingen mit einer einwandfreien Gefängnishistorie gewährt werden.
In Arizona sitzen aktuell 118 Insassen im Todestrakt.

Von den 31 Bundesstaaten mit Todesstrafe, erlauben 20 verurteilten Häftlingen täglich weniger als vier Stunden Freizeit außerhalb der Zelle. In South Dakota sind es sogar bloß 45 Minuten.

Quellen mit ausführlichen Informationen:
https://www.themarshallproject.org/2017/07/23/condemned-to-death-and-solitary-confinement
(23.07.2017, Gabriella Robles)

http://news.wgcu.org/post/lawsuit-challenges-state-use-solitary-death-row
(21.07.2017)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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