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21.05.2017 | Arkansas: Richter zieht Untersuchungsantrag zurück

Richter Wendell Griffin erklärte eins der Hinrichtungsmedikamente für verfassungswidrig und blockte somit einen Teil der geplanten Hinrichtungsserie in Arkansas. Am gleichen Tag, an dem er diese Order erließ, nahm er an einer Anti-Todesstrafen-Demo teil. Dies veranlasste das Staatsanwaltsbüro dazu, eine Enthebung des Richters im Falle der Medikamente zu beantragen.

Griffens Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof in Arkansas aufgehoben und er wurde ausserdem von aktuellen Todesstrafenfällen abgezogen. Der Pulaski County Richter kündigte an, sich gegen diese Enthebung zu wehren und sich an einen Disziplinarausschuss zu wenden. Er habe gegen keinerlei Gesetze verstoßen als er dieser Demonstration beiwohnte. Die Teilnahme an Demonstrationen sei ein verfassungsmäßiges Recht, das ihm zustehe.

Nun hat er seinen Antrag zurückgezogen. Griffen beantragte die Untersuchung am 26. April mit der Begründung, Staatsanwältin Rutledge habe ihn nicht vorgewarnt, einen Antrag auf Abzug vom Fall zu stellen. Freitag gab er bekannt, den Antrag zurückgezogen zu haben, weil er eine Mail der Staatsanwältin, datiert auf den 16. April, auf seinem Bürocomputer gefunden habe, die ihm ihre Intentionen ankündigte.

Quellen:
katv.com/news/local/judge-who-blocked-arkansas-lethal-drug-retracts-probe-plea
(20.05.2017)

m.arkansasonline.com/news/2017/may/05/arkansas-judge-seeks-dismiss-complaint-over-death-/
(05.05.2017)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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