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21.09.2017 | Arkansas: Staat muss Details zu Hinrichtungsmedikamenten veröffentlichen

Pulaski County Bezirksrichter Mackie Pierce teilte der Gefängnisbehörde in Arkansas mit, dem Anwalt Steven Shults freie Einsicht in die Lieferunterlagen des kürzlich erworbenen Midazolam zu gewähren. Die Gesetzgeber hätten die Möglichkeit gehabt, aufgrund des im 2015 verabschiedeten Geheimhaltungsgesetzes den Lieferanten und Hersteller geheim zu halten, aber diese Möglichkeit nicht genutzt.

Im April gewann Shults einen ähnlichen Fall, als er Bedenken über die Informationen eines weiteren Hinrichtungsmedikamentes, Kaliumchlorid, ging. Die Berufung steht allerdings noch aus und auch Arkansas wird wegen des aktuellen Urteils in Berufung gehen.

Viele Bundesstaaten sind in der Vergangenheit dazu übergegangen, ihre Lieferanten und an Hinrichtungen beteiligte Personen geheim zu halten. Die Intention liegt darin, die Mitarbeiter und Firmen vor vermeintlichen Angriffen seitens der Todesstrafengegner zu schützen.
Laut Gerichtsakten bestanden keinerlei Probleme für den Staat, für die kommenden Hinrichtungen ausreichend Medikamente zu kaufen. Jack Greenes Exekution ist für den 9. November angesetzt.

In Arkansas werden für Hinrichtungen drei Medikamente verwendet: Midazolam als erste Injektion, um den Häftling in einen narkoseähnlichen Zustand zu versetzen. Danach folgt Vecuronium Bromid, ein Muskelrelaxant, das auch die Atemfunktion zum Erliegen bringt. Schließlich wird dem Insassen Kaliumchlorid verabreicht, das das Herz stoppt.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.sfchronicle.com/news/us/article/Arkansas-judge-State-must-disclose-execution-12209026.php
(19.09.2017, Kelly P. Kissel)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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