23.03.2017 | Arkansas: Todesstrafe für psychische Kranke weiterhin möglich
Gesetzgeber in Arkansas haben gegen ein Ende der Todesstrafe und eine Limitierung dergleichen gestimmt. Ebenfalls sollen auch geistig und psychisch Erkrankte nicht vor dieser endgültigen Bestrafung gefeit sein.
Für den kommenden Monat hat der Staat acht Hinrichtungen angesetzt, die innerhalb von elf Tagen stattfinden sollen. Und das obwohl seit 2005 in Arkansas niemand mehr hingerichtet wurde. Zwei Hinrichtungen an einem Tag mit zwischenzeitlichen Pausen sind geplant.
Am Dienstag schlugen verschiedene Gesetzesentwürfe fehl. Das Justizkommittee stimmte gegen den Entwurf (HB 2170), der dafür sorgen sollte, dass keine Menschen mit ernsthaften psychischen Krankheiten zum Tode verurteilt werden können. Ebenfalls stand dabei zur Debatte, ob die bislang gefällten Todesurteile bei solch erkrankten Häftlingen überdacht werden sollten.
Weiterhin entschied sich das Kommittee gegen den Entwurf (HB 1798), welcher während einer Verurteilungsphase eine Todesstrafe nur möglich machen soll, wenn die Schuld „ohne jeglichen Zweifel“ erwiesen sei. Charles Blake, der das Gesetz entworfen hat, erklärte, dass diese Formulierung keinesfalls das bestehende „ohne begründeten Zweifel“ ersetzen solle, aber für eine Minimierung des Risikos, einen Unschuldigen hinzurichten, sorgen soll. Wenn wir schon ein Leben verkürzen, so sollten wir doch ohne jeglichen Zweifel sicher sein, dass der Richter verurteilt wird“, so Blake.
Bob McMann von der Staatsanwaltsvereinigung in Arkansas aber sieht diese Formulierung als unmöglich an.
Quelle mit ausführlichem Bericht:
talkbusiness.net/2017/03/legislators-vote-against-bills-limiting-ending-death-penalty-and-blocking-death-penalty-for-mentally-ill/
(22.03.2017, Steve Brawner)
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de