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07.01.2017 | Kalifornien: Erneuter Rückschlag für Kaliforniens Todesstrafe

Das neu angestrebte Hinrichtungsprotokoll in Kalifornien wurde durch eine Diensstelle des „Office of Administrative Law“ (OAL) überprüft und zurückgewiesen, da es zu stark fehlerbehaftet sei.

Der Oberste Gerichtshof in Kalifornien hat die Umsetzung der am 8. November 2016 in einem Volksentscheid gewählte „Proposition 66“ vorerst geblockt. Dieser Gesetzesentwurf sollte für eine Beschleunigung der Hinrichtungsprozesse sorgen, indem u.a. Berufungsmöglichkeiten gekürzt würden.
Einen Tag nachdem dieses Urteil gefällt wurde, veröffentlichte das OAL in einem 25 Seiten starken Statement, dass das Protokoll nicht zu billigen sei, da es voller Unstimmigkeiten und Doppeldeutigkeiten wäre, außerdem sei für bestimmte geplante Regeln die Begründung unzureichend.

Unter anderem wird beklagt, dass der Zeitplan in den Tagen und Stunden vor einer Hinrichtung unklar sei und wie vorgegangen werden soll, wenn ein Häftling nicht sofort [während einer Hinrichtung] sterben sollte.

Die Kalifornische Gefängnisbehörde hat nun vier Monate Zeit, das Protokoll neu zu bearbeiten und dem Gericht erneut vorzulegen. Die Gefängnissprecherin Terry Thornton sagt, die Behörde plane, die von der OAL angemerkten Punkte zu korrigieren.

Seit 2006 hat in Kalifornien keine Hinrichtung mehr stattgefunden, obwohl über 700 Todeskandidaten in ihren Zellen warten. Aber die vielzähligen Klagen seitens der Gefangenen gegen die Todesstrafe, die eine ihrer Meinung nach ungewöhnlich grausame Form der Bestrafung darstelle, verhindert nun seit über zehn Jahren jegliche Exekutionen.

Quelle mit ausführlichem Bericht:

http://www.sacbee.com/news/politics-government/capitol-alert/article124564724.html
(04.01.2017, Alexei Koseff)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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