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27.10.2017 | Kalifornien: Keine erneute Prüfung der Entscheidung zur Todesstrafe

Kaliforniens Oberster Gerichtshof wird die Entscheidung, das Ergebnis des Volksentscheids hinsichtlich der Beschleunigung von Hinrichtungen, nicht noch einmal prüfen.

Das Gericht stimmte im August dafür, die sog. Proposition 66 aufrechtzuerhalten, entschied allerdings ebenso, dass die vorgesehene Frist von fünf Jahren nicht bindend, sondern als „Vorschlag“ anzusehen sei.
Prop. 66 soll für eine Beschleunigung der Prozesse in einem Todesstrafenfall sorgen, um die langen Wartenzeiten bis zu einer Hinrichtung zu verkürzen. Fünf Jahre seien angedacht, um alle Berufungsanträge und weitere Appelle durchzubringen.

Todesstrafengegner Ron Briggs reichte den Antrag ein, die Entscheidung noch einmal zu überprüfen, scheiterte aber.
Die Maßnahme erfordere mehr Anwälte, die sich um alle Berufungsanträge direkt nach der Verurteilung kümmern müssen.

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Aktuell sind aktuell rund 400 Anträge in Bearbeitung. Kalifornien besitzt den größten Todestrakt mit rund 750 Insassen. Die letzte Hinrichtung fand 2006 statt, als Clarence Ray Allen durch die Giftspritze den Tod fand. Er war mit 76 Jahren der älteste Insasse, der bis dahin in Kalifornien hingerichtet wurde. Er war fast blind, hatte Diabetes und erlitt im Herbst vor seiner Hinrichtung eine Herzattacke.

Quelle:
http://www.kcra.com/article/california-high-court-wont-reconsider-death-penalty-ruling/13094071
(25.10.2017, AP)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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