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10.06.2017 | Kalifornien: Skepsis hinsichtlich der Fristen für Berufungsanträge

Nach einer Anhörung bezüglich der von den Wählern gewünschten Reform der Todesstrafe, zeigte sich der Oberste Gerichtshof in Kalifornien skeptisch gegenüber der gewünschten Fristen für künftige Berufungsanträge.

Für die sog. „Proposition 66“ stimmten im vergangenen November bei einem Referendum 51 Prozent der Wähler. Sie soll für eine Beschleunigung der Bearbeitung von Berufungsanträgen und somit für eine kürzere Verweildauer bis zur Hinrichtung der Verurteilten im Gefängnis sorgen.
Die Frist soll fünf Jahre betragen. In dieser Zeit müssen alle möglichen Anträge bearbeitet worden sein.
Außerdem soll die „Prop. 66“ dazu führen, dass mehr Anwälte für Todesstrafenfälle zur Verfügung gestellt werden, um unter anderem auch Klagen gegen die aktuelle Hinrichtungsmethode effektiv bearbeiten zu können.

Der ehemalige kalifornische Staatsanwalt John Van de Kamp und Ron Briggs, dessen Vater 1978 die Todesstrafe wiedereinführte, klagten kurz nach der Wahl gegen die Umsetzung der „Prop. 66“. Ihrer Meinung nach beraube eine unrealistisch gesetzte Frist von fünf Jahren den Insassen die Möglichkeit auf geeignete und korrekte Berufungen, wenn Richter in dieser Zeitspanne so komplexe Fälle bearbeiten müssen.

Kalifornien hat seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1978 nur 13 Hinrichtungen durchgeführt, obwohl der Staat den größten Todestrakt der USA mit 747 Todeskandidaten (Stand 4. Mai 2017) besitzt. Im Januar 2006 fand die letzte Hinrichtung statt, als Clarence Ray Allen durch die Giftspritze den Tod fand.

Quelle mit ausführlichen Informationen:
https://www.courthousenews.com/california-justices-leery-bid-speed-executions/
(06.06.2017, Maria Dinzeo)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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