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29.06.2017 | Ohio: Wiederaufnahme der Hinrichtungen nun möglich

Ein Berufungsgericht erlaubte mit einer 8-6 Abstimmung die Verwendung der bedenklichen Kombination aus drei Medikamenten und macht somit den Weg frei für geplante Hinrichtungen.

Im Januar erwirkte Bundesrichter Michael Merz eine einstweilige Verfügung, die im April von einem Berufungsgremium, bestehend aus drei Richtern, aufrecht erhalten wurde.
Merz sah in der Verwendung des umstrittenen Sedativums Midazolam „ein erhebliches Risiko ernsthafter Schäden“.

Richter Raymond Kethledge, der einst von George W. Bush ausgewählt wurde, hielt mit dem Argument dagegen, dass „bei jeder Hinrichtungsmethode die Gefahr von Schmerzen bestünde, egal, wie human sie sei“. Zudem habe jeder eine andere Meinung bezüglich dessen, welches Risiko akzeptabel sei und welches nicht.

Die Anwälte, die den Fall vor das Berufungsgericht brachten, wollen nun bis zum Obersten US-Gerichtshof gehen, um die Entscheidung noch einmal von höchster Stelle prüfen zu lassen.
Zahlreiche Hinrichtungen hätten demonstriert, dass Midazolam kein geeignetes Medikament für Hinrichtungen sei, vor allem nicht, wenn es mit zwei weiteren schmerzhaften Medikamenten kombiniert würde, so Anwalt Allen Bohnert.

Seit der qualvollen Exekution von Dennis McGuire im Januar 2014 hat Ohio keine Hinrichtungen mehr durchgeführt. McGuire kämpfte lange 25 Minuten bis er schließlich starb.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.cleveland.com/court-justice/index.ssf/2017/06/ohio_can_use_three-drug_cockta.html
(28.06.2017, Eric Heisig)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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