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19.05.2017 | Pakistan: Internationaler Strafgerichthof fordert Hinrichtungsaufschub für Kulbhushan Sudhir

Der Internationale Strafgerichthof fordert von der pakistanischen Regierung einen unverzüglichen Hinrichtungsaufschub für den wegen angeblicher Spionage zum Tode verurteilten Kulsbhushan Sudhir aus Indien.

Der ehemalige aus Indien stammende Marineoffizier Kulbhushan Sudhir Jadhav war im März letzten Jahres wegen angeblicher Spionage und Sabotage verhaftet und von einem pakistanischen Militärgericht zum Tode verureilt worden. Laut pakistanischer Regierung soll Jadhav Geschäfte im Iran nachgegangen sein, während dessen die indische Regierung ihn entführte und verhaftete. 

Der Fall führte zu internationalem Aufsehen als sich Indiens Regierung am 8. Mai an den Internationalen Strafgerichthof und die Organe der Vereinten Nationen in Den Haag wandte. Die indische Regierung wirft Pakistan einen Verstoß gegen das Wiener Übereinkommen vor, da Jadhav während der Anklage der Zugang zu Konsularbeamten verwährt blieb.

Obwohl Pakistan und Indien regelmäßig Staatsbürger des anderen Landes der Spionage anklagen und zum Tode verurteilen, kam es bislang selten zu Hinrichtungen: Zuletzt war im Jahr 1999 der indische Staatsbürger und wegen Spionage angeklagte Sheikh Shamim gehängt worden. Ein weiterer aufgrund von Spionage zum Tode verurteilte Inder war im Jahr 2013 von Insassen im Gefängnis zu Tode geschlagen worden. 

Quelle und weitere Informationen:

"ICJ orders Pakistan to stay execution of Indian 'spy'", The Straitstimes vom 19. Mai 2017, 

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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