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17.02.2017 | South Dakota: Weiterhin Todesurteile für geistig kranke Häftlinge

Am vergangenen Montag lehnte ein Ausschuss einen Gesetzesentwurf (HB 1099) ab, der die Todesstrafe für Täter mit ernsthaften geistigen Erkrankungen ausschließen würde.

Das Kommittee für Staatsangelegenheiten entschied mit einer Abstimmung von 8-4 Stimmen, diesen Entwurf abzulehnen, nachdem Strafverteidiger und verschiedene Vertreter der Medizin und Psychologie argumentierten, ein ernsthaft psychisch oder geistig erkrankter Mensch sollte nicht für die Todesstrafe in Frage kommen.
Anstelle eines Todesurteils solle der Täter eine lebenslange Haftstrafe bekommen, ohne, dass er die Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung bekommt.

Generalstaatsanwalt Marty Jackley und andere Staatsanwälte der Bezirke Minnehaha und Pennington sehen keinen Handlungsbedarf. Die Todesstrafe sei ohnehin nur sehr selten vorgesehen und käme auch nach aktuellem Verfahren nicht für geistig Behinderte in Frage.
Weiterhin wurde kritisiert, dass der Entwurf eigentlich die gänzliche Abschaffung der Todesstrafe impliziere.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.argusleader.com/story/news/politics/2017/02/13/panel-rejects-eliminating-death-penalty-mentally-ill-offenders/97844324/
(13.02.2017, Dana Ferguson)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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