29.03.2017 | Tennessee: Oberster Gerichtshof hält Rechtmäßigkeit des aktuellen Hinrichtungsprotokolls aufrecht
Dass das schriftliche Hinrichtungsprotokoll, so wie es in Tennessee zur Durchführung von Hinrichtungen per Giftinjektion vorliegt, weiterhin rechtmäßig ist, hat nun der Oberste Gerichtshof entschieden.
Das Protokoll wurde im September 2013 genehmigt und besagt, dass eine Person, die zum Tode verurteilt wurde, durch eine Dosis Pentobarbital hingerichtet wird. Dagegen klagten einige Insassen mit dem Argument, die Giftinjektion berge eine enormes Risiko, dass sie während ihrer Hinrichtungen Schmerzen erleiden könnten.
Das Urteil seitens des Gerichtshofes war einstimmig. Vor dem Hintergrund der US - Verfassung wie auch der Verfassung des Staates Tennessee, konnten die Kläger nicht ausreichend darlegen, warum das Protokoll gegen Gesetze verstoße, die vor einer grausamen und ungewöhnlichen Strafe schützen sollen.
Quelle mit ausführlichem Bericht:
https://www.tncourts.gov/press/2017/03/28/tennessee-supreme-court-upholds-constitutionality-states-lethal-injection-protocol
(28.03.2017, Tennessee State Courts/Supreme Court)
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de