22.06.2017 | USA: Todestraktinsassen dürfen bei psychischer Erkrankung unabhänginge fachliche Unterstützung erhalten
Der Oberste US-Gerichtshof rief kürzlich das Urteil eines Bundesberufungsgerichtes in Alabama zurück, das sich auf den Fall von James McWilliams bezog. Mittellose Angeklagten sollen künftig das Recht haben, zur Vorbereitung auf den Prozess, auch einen unabhängigen Experten für psychische Gesundheit hinzuziehen zu dürfen und nicht nur auf den vom Gericht gestellten Psychiater vertrauen müssen.
Diese 5-4 Entscheidung, in der der neu gesetzte Richter Neil Gorsuch seine Stimme der konservativen Minderheit gab, ist ein weiterer Erfolg für Todestraktinsassen, die ihr Urteil anfechten.
Die eher liberalen Richter des Gerichtshofes argumentierten mit dem Fall aus dem Jahr 1985 Ake vs. Oklahoma, der hinsichtlich eines psychiatrischen Gutachtens einen Präzedenzfall geschaffen hatte.
Richter Anthony Kennedy, dessen Stimme das Endresultat des Votings bestimmte, ist der gleichen Ansicht wie Stephen Bright, der Anwalt McWilliams. Ein Experte könne nicht gleichzeitig unabhängig für die Verteidigung und das Gericht arbeiten.
Unabhängige Experten würden für eine verbesserte Verteidigung des Angeklagten sorgen, so Bright.
Quellen mit ausführlichen Berichten:
https://www.usatoday.com/story/news/politics/2017/06/19/supreme-court-rules-death-row-prisoner-seeking-mental-health-defense/103007168/
(19.06.2017, Richard Wolf)
http://www.al.com/news/tuscaloosa/index.ssf/2017/06/us_supreme_court_rules_in_favo.html
(19.06.2017, Ivana Hrynkiw)
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de