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13.07.2018 | Alabama: Acht Insassen entscheiden sich für die Gaskammer im Falle eines Hinrichtungstermins

Eine Klage gegen das aktuelle System der Hinrichtung durch die Giftspritze hat eine unerwartete Wendung genommen, denn acht Häftlinge möchten nun in der Gaskammer hingerichtet werden, sollte sich ein Termin anbahnen.

Bis März dieses Jahres wurden Exekutionen in Alabama mit der Giftspritze oder durch den Elektrischen Stuhl ausgeführt. Doch dann wurde die Möglichkeit der Gaskammer hinzugenommen, womit Alabama nun der dritte US-Bundesstaat ist, der dies anbietet. Bislang ist diese Methode aber unerbprobt.
Laut Aktenlage hatten alle acht Insassen bis zum 30. Juni Zeit, sich für die Gaskammer  zu entscheiden und keiner schlug diese Option aus.

Robert Dunham vom Death Penalty Information Center sagt, bevor aber eine Hinrichtung mit Gas stattfindet, wird noch eine Weile vergehen, denn es muss zuerst ein neues Hinrichtungsprotokoll entworfen werden. Und auch wenn dieses vorläge, werde sicher eine geraume Zeit vergehen, bis eine Hinrichtung ausgeführt wird, denn solche Entscheidungen ziehen immer Klagen und Prozesse nach sich, so Dunham.
Immer wieder ist die „Humanität“ bei einer Exekution der Inhalt vieler Klagen. Die Verfassung schützt vor einer besonders grausamen und ungewöhnlichen Form der Bestrafung.

„Der beste Weg, um das Risiko einer verpfuschten Hinrichtung zu reduzieren, wäre, die Todesstrafe abzuschaffen“, so der Anwalt John Palombi.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
https://abcnews.go.com/US/wireStory/alabama-inmates-execution-nitrogen-gas-56498579
(10.07.2018, AP)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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