zurück zur Übersicht

28.02.2018 | Alabama: Hinrichtungen in der Gaskammer nun möglich

Alabamas Senat genehmigte einen Gesetzesentwurf, der Todeskandidaten zwischen einer Hinrichtung durch Erstickung mit Stickstoff und der Giftinjektion wählen lassen würde. Doch diese Methode ist weltweit unerprobt oder an Menschen getestet worden.

Senator Trip Pittman brachte diesen Entwurf auf den Weg. „Es geht nicht darum, ob wir die Todesstrafe haben oder nicht. Das ist eine andere Debatte. Es geht darum, ob es eine humanere Methode gibt, mit der wir Menschen hinrichten können.“

Das neue Gesetz würde den Erstickungstod auch zur primären Hinrichtungsmethode machen, sollte in der Zukunft ein Gericht die Giftspritze für unrechtmäßig erklären oder die nötige Medikation nicht mehr zu beschaffen sein.

Bisher ist es in Alabama so, dass die Insassen zwischen der Giftspritze und dem Elektrischen Stuhl wählen können, doch bislang hat kein Todeskandidat den Stromtod gewählt.
Die Hinrichtung durch Stickstoff würde mit einer Maske vollzogen oder in einer speziellen Kammer. Sauerstoff würde entzogen und Stickstoff zugeführt. Veterinäre nutzen diese Möglichkeit, um Tiere einzuschläfern, doch die American Veterinary Medical Association sagt, das sei bestenfalls bei Vögeln sinnvoll und benötige bei größeren Tieren vorab ein Sedativum.
Pittman räumt ein, es könnten vorab Tests für diese Methode bei Menschen gemacht werden. Primaten müssten dann dafür ihr Leben lassen.

Oklahoma und Mississippi haben diese Methode als Alternative bereits zugelassen, doch bislang wurde kein Insasse damit hingerichtet.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.montgomeryadvertiser.com/story/news/politics/southunionstreet/2018/02/22/alabama-senate-approves-nitrogen-execution-option/364885002/
(22.02.2018, Brian Lyman)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht