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14.02.2018 | Indiana: Klagen gegen Hinrichtungsmedikamente verloren

Todeskandidat Roy Ward verlor seine Klage gegen die Verwendung der aktuellen Hinrichtungsmedikamente. Indianas Oberster Gerichtshof entschied am Dienstag, der Klage nicht stattzugeben; das aktuelle Hinrichtungsprotokoll sei rechtmäßig.

Das Gericht erklärte in seinem Urteil, dass die Gefängnisbehörde das Hinrichtungsprotokoll ändern  und zwischen den Medikamenten variieren könne, da es hierfür kein spezielles Gesetz gebe. Richter Christopher Goff argumentierte, dass Ward sich nicht auf den Achten Verfassungszusatz einer ungewöhnlichen und besonders grausamen Strafe bezogen hatte.
David Frank, Roy Wards Anwalt, stand für einen Kommentar nicht zu Verfügung.

Die Gefängnisbehörde wählte 2014 eine Kombination aus drei Medikamenten für ihre Hinrichtungen, inklusive des (sehr kurzwirksamen) Hypnotikums Brevital, das bislang bei noch keiner Hinrichtung angewendet wurde.
Ward klagte - neben anderen Punkten - die Verwendung an, vor dem Hintergrund der in der Vergangenheit aufgetretenen Probleme bei Hinrichtungen mit anderen, ähnlichen Medikamenten.

Bei verschiedenen Anhörungen im Oktober letzten Jahres äußerten verschiedene Experten ihre Skepsis und Kritik an der Verwendung eines solchen Medikaments. Sprecher der in New Jersey ansässigen Firma Par Pharmaceutical meinten, das Medikament wäre zur Rettung von Menschen vorgesehen, nicht für dessen Tötung.

Roy Ward wurde 2001 wegen der Vergewaltigung mit anschließendem Mord an der 15-jährigen Stacy Payne zum Tod verurteilt. Er ist einer von elf Insassen in Indianas Todestrakt. Keiner der Häftlinge hat bislang einen Hinrichtungstermin erhalten.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
https://www.indystar.com/story/news/2018/02/13/indiana-supreme-court-rules-against-death-row-inmate/333651002/
(13.02.2018, Fatima Hussein)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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