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13.03.2018 | Nebraska beschafft und lagert laut einer aktuellen Klage Hinrichtungsmedikamente illegal

Im November letzten Jahres verkündete der Bundesstaat Nebraska, eine zuvor in den USA nie für Hinrichtungen erprobte Medikation verwenden zu wollen. Was der Staat allerdings nicht verriet, ist, dass mit der Beschaffung der Inhaltsstoffe Bundesgesetze verletzt wurden.

Die American Civil Liberties Union (ACLU) zeigte in ihrer kürzlich eingereichten Klage, dass Nebraska mit den Registrierungen der Drug Enforcement Administration (DEA) Schindluder treibt und die Medikamente heimlich beschafft und lagert. Die ACLU fordert die Beschlagnahmung dieser Medikamente seitens der DEA, bevor der Staat damit eine Hinrichtung durchführen kann.

Während einer Pressekonferenz kommentierte Gouverneur Pete Ricketts den Sachverhalt: „Die ACLU konstruiert Anklagen in einem verzweifelten Versuch, den Willen der Einwohner Nebraskas zu umgehen.“
Dawn-Renee Smith, Sprecherin der Gefängnisbehörde, beteuerte in einer E-mail, die Behörde habe legal gehandelt, als sie die Medikamente innerhalb der Vereinigten Staaten beschaffte habe.

Die DEA hat in der Vergangenheit schon in verschiedenen anderen Bundesstaaten Medikamente beschlagnahmt. Auch Nebraska musste sich einer Anordnung seitens der DEA beugen. 2012 forderte sie den Bundesstaat auf, ein Sedativum, das für Hinrichtungen beschafft wurde, zu retournieren. Grund seien Zweifel rund um die Herkunft des Medikaments.

Laut der Klage, ist es Haftanstalten erlaubt, Substanzen der Stufen 3N und 4N (Anm.: Kategorisierung der Medikamente seitens der DEA) zu importieren, doch Fentanyl, um das es in diesem Fall geht, ist eine Substanz der Kategorie 2, denn Fentanyl ist ein schnell abhängig machendes Medikament.

„The Omaha World-Herald“ und „The Lincoln Journal Star“ haben parallel zu der Klage der ACLU ebenfalls Klagen eingereicht, weil die Gefängnisbehörde die Herkunft der Medikamente nicht veröffentlicht und damit den sog. „Nebraska Public Records Act“ verletze. Die Staatsanwaltschaft argumentierte damit, dass die Veröffentlichung Teile des Hinrichtungsteams öffentlich machen müsste, und dies wiederum widerspreche dem Gesetz. Ein Urteil in diesem Fall steht noch aus.

Der Oberste US-Gerichtshof hat die Todesstrafe in bislang allen eingereichten Klagen konsequent als rechtmäßig beurteilt und es somit auch Wege für die einzelnen Bundesstaaten geben müsse, Hinrichtung durchzuführen. Allerdings wurde es in der Vergangenheit immer schwieriger, die geeigneten Medikamente zu beschaffen, weshalb manche Staaten sich dazu veranlasst sahen, heimliche Importversuche zu unternehmen.

Quellen mit ausführlichen Berichten:
https://www.aclu.org/blog/capital-punishment/execution-methods/nebraska-illegally-obtaining-and-storing-execution-drugs
(12.03.2018, Danielle Conrad, Executive Director, ACLU of Nebraska)

http://www.omaha.com/news/nebraska/aclu-calls-for-dea-investigation-into-how-nebraska-got-execution/article_f15241bc-87f6-58ab-a6a0-669402c86c1d.html
(12.03.2018, Joe Duggan)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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