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20.03.2018 | Oberster US-Gerichtshof weist erneut Klage gegen die Rechtmäßigkeit der Todesstrafe zurück

Anwälte aus Arizona ersuchten das Gericht, die Todesstrafe für Arizona und die gesamte USA für unrechtmäßig zu erklären, doch das Oberste Gericht wies, wie in den Fällen zuvor, die Klage ab.

Die vier liberalen Richter - unter ihnen Ruth Bader Ginsberg und Stephen Breyer - des Obersten US-Gerichtshofes haben sich in den vergangenen Jahren vielfach für Todeskandidaten aus den verschiedensten Gründen eingesetzt. Von Diskriminierung über intellektuelle Einschränkungen bis hin zu inkompetenten Anwälten. Aber als es um die Entscheidung der Beibehaltung einer kontrovers diskutierten Form der Giftspritze ging, urteilten sie mit 5-4 Stimmen für eine Fortführung der Hinrichtungen.

Immer wieder versuchten Anwälte die Richter von der Unrechtmäßigkeit der Todesstrafe zu überzeugen, doch bisher scheiterte dahingehend jede Klage.
Auch Organisationen, die sich gegen die Todesstrafe engagieren, wie beispielsweise Amnesty International, suchen immer wieder die Diskussion mit dem Obersten US-Gerichtshof. Ebenso frühere Richter aus Arizona, Staatsanwälte, Verteidiger und Gesetzgeber, die die Abschaffung der Todesstrafe unterstützen, wenden sich immer öfter an die Richter des Gerichtshofes.
„Jahre der Erfahrung und der Studien zeigen deutlich, dass die Todesstrafe keine legitime Strafe ist und sie in den meisten Fällen eine unverhältnismäßige Form der Bestrafung darstelle,“ so das „Fair Punishment Project“ in einem schriftlichen Statement.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
https://www.usatoday.com/story/news/politics/2018/03/19/supreme-court-refuses-reconsider-death-penalty-arizona-case/932213001/
(19.03.2018, Richard Wolf)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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