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30.01.2018 | South Carolina: Bei verpfuschter Hinrichtung bedarf es anschließend keiner öffentlichen Aufklärung

Ein kaum bekanntes Gesetz in South Carolina, das es seit knapp zehn Jahren gibt, schließt eine Autopsie eines Todeskandidaten nach seiner Hinrichtung aus.

Dies würde auch für Hinrichtungen gelten, die nicht dem aufgestellten Plan entsprechen und somit falsch verlaufen. Eine Autopsie, um die Gründe dafür herauszufinden, ist nicht vorgeschrieben. Nach der Hinrichtung wird der Leichnam der Familie oder den Anwälten der Insassen übergeben und diese können dann entscheiden, ob eine Obduktion vorgenommen werden soll oder nicht, so Bryan Stirling, Leiter der Gefängnisbehörde.

Ein Gesetz zur automatischen Durchführung einer Obduktion ist seit 2009/2010 ein Thema. Der damalige Leiter der Gefängnisbehörde Jon Ozmint, der insgesamt 15 Hinrichtungen beaufsichtigte, war der Ansicht, solch ein Gesetz verschwende Geld. „Ich erinnere mich, damals gedacht zu haben: ‚Das ist verrückt. Wir hatten zehn Zeugen, die zusahen, wie wir eine sehr hohe Medikamentendosis in die Venen des Insassen injizierten… ihn töteten.‘ Das ist für mich eher so, als würde ich Geld nehmen und auf dem Hof verbrennen.“

Weiterhin ist auch die Debatte über ein sog. „Shield Law“, ein Gesetz, das Hersteller und Lieferanten von Hinrichtungsmedikamenten vor den Augen der Öffentlichkeit schützen soll, ein Problem. Ohne dieses Gesetz ist der Bundesstaat nicht in der Lage, die nötigen Medikamente zu kaufen, was die Dringlichkeit eines solchen Gesetzes aufzeigt.

Für Senator Marlon Kimpson ist die Transparenz bei einer Hinrichtung wichtig. Wenn irgendwo ein Problem auftaucht, wüssten die Zuständigen gar nicht, wo sie mit der Untersuchung beginnen sollen, wenn zu viele Unbekannte im Spiel seien.

Quelle mit ausführlichem Bericht:
http://www.thestate.com/news/local/crime/article196951684.html
(26.01.2018, Jamie Self)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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