09.06.2018 | Texas: Gerichtshof gibt Freigabe für Bobby Moores Hinrichtung
Bobby Moore, der im vergangenen Jahr einen temporären Hinrichtungsaufschub durch den Obersten US-Gerichtshof erhielt, soll nun doch hingerichtet werden. So entschied kürzlich ein Gericht in Texas.
Veraltete Standards in Texas zur Feststellung von geistiger Behinderung eines Insassen waren laut offiziellen Angaben der Grund für den Aufschub. Der Oberste Gerichtshof entschied 2002, dass die Hinrichtung von Menschen, die geistig stark eingeschränkt sind, für unrechtmäßig, weil sie den Achten Verfassungszusatz verletzen würden, der sich gegen eine ungewöhnliche und besonders grausame Form der Bestrafung richtet.
Texas reagierte auf den Vorwurf der veralteten Standards und passte diese an. Und nach den neuen, aktuellen Standards sei Bobby Moore kompetent genug, um hingerichtet zu werden. Das Gericht urteilte so in einer 5 - 3 Entscheidung am vergangenen Mittwoch.
Moore wurde zum Tode verurteilt, weil er 1980 während eines Raubes in Houston den Ladenbesitzer erschossen hatte. Moore war zum Tatzeitpunkt 20 Jahre alt.
Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 exekutierte Texas 551 Insassen, mehr als alle andere amerikanischen Bundesstaaten mit der Todesstrafe im Gesetz.
Quelle mit ausführlichem Bericht:
https://www.reuters.com/article/us-texas-execution/texas-reinstates-inmates-death-penalty-after-halt-from-supreme-court-idUSKCN1J22WC
(06.06.2018, Jon Herskovitz)
Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de