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03.06.2018 | Texas: Kampf um die Geheimhaltung des Medikamentenhersteller verloren

Der Oberste Gerichtshof in Texas urteilte zugunsten der Kläger, indem er die Offenlegung der Medikamentenhersteller anwies.

Das Urteil der Offenlegung dieser Informationen bezieht sich allerdings nur auf zwei Hinrichtungen, die im Jahr 2014 durchgeführt wurden. Gouverneur Greg Abbott, damals noch Justizminister, entschied die Geheimhaltung der Namen der Medikamentenhersteller, um sie vor etwaigen Anfeindungen von Todesstrafengegnern zu schützen, obwohl er zuvor immer von der Veröffentlichung überzeugt war.

Doch die Anwälte der Todeskandidaten plädierten immer wieder dafür, die Informationen rund um die Beschaffung der Medikamente offenzulegen, um die Qualität prüfen und somit eine verfassungswidrig ungewöhnliche und schmerzhafte Hinrichtung verhindern zu können.

Auch in Alabama gab es kürzlich ein ähnliches Urteil. Richterin Karon O. Bowdre ist der Ansicht, die Bevölkerung habe ein Recht auf die beklagten Daten und wie auf das bestehende Hinrichtungsprotokoll des Bundesstaates hin.
Allerdings könnten auch einige Daten zur Wahrung der Sicherheit geheim gehalten werden, wie beispielsweise die Namen von „low-level“ Gefängnismitarbeitern, die aber bei Hinrichtungen anwesend sind.

Quelle mit ausführlichem Bericht:

http://www.texarkanagazette.com/news/texas/story/2018/jun/02/texas-loses-battle-hide-execution-drug-supplier/728738/
(02.06.2018, Paul J. Weber)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

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