zurück zur Übersicht

30.01.2019 | Indien: Jahresbericht über die Todesstrafe veröffentlicht: 162 Todesurteile verhängt

In der dritten Ausgabe von „Die Todesstrafe in Indien: Jährliche Statistiken“, die vom Projekt 39A von der National Law University in Delhi erstellt wurde, werden erneut Fakten rund um verhängte Todesurteile und andere wichtigen Daten veröffentlicht.

Seit der ersten Ausgabe im Jahr 2017 haben die Verantwortlichen dieses Projektes ihre Suchstrategien zur Sammlung von Daten kontinuierlich erweitert und die Datenerfassungssysteme zur genauen Verfolgung von Todesurteilen verbessert.
Doch die Schwierigkeiten, genaue Zahlen und Fakten zu erlangen, sind nach wie vor vorhanden, besonders aufgrund der mangelnden Informationen durch staatliche Institutionen.

Im Jahr 2018 verhängten die Gerichte in Indien 162 Todesurteile, die höchste Anzahl seit dem Jahr 2000. Seitens der Universität wurden 91 Anträge nach dem „Right to Information Act, 2005“ eingereicht, die für alle Gefängnisabteilungen sowie das Büro der Gouverneure in allen Staaten gelten, um Informationen über die zum Tode verurteilten Gefangenen sammeln zu können.
Ebenfalls wurden zur Informationsgewinnung regelmäßig die Webseiten der Gerichtshöfe inklusive des Obersten Gerichtshofes durchforstet, um Entwicklungen in Fällen mit Todesurteilen beobachten zu können.
Da aber die meisten Gerichte entweder keine Websites haben oder diese nicht regelmäßig aktualisieren, erwiesen sich lokale Zeitungsberichte als die zuverlässigste Informationsquelle für die Verfolgung von Todesurteilen durch die Gerichte im Jahr 2018.

Seit dem vergangenen Jahr kann auch für Personen ein Todesurteil verhängt werden, die weder einen Mord noch Totschlag begangen haben. Das Parlament hat das Indische Strafgesetzbuch (IPC) durch das Strafrechtsänderungsgesetz (GAV) verändert und so auch die Todesstrafe für (Gruppen-) Vergewaltigungen von Mädchen unter zwölf Jahren möglich gemacht.

Im Januar 2019 verabschiedete das Unionskabinett in Lok Sabha Änderungen des Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Sexualstraftaten (POCSO), das die Todesstrafe als mögliche Strafe für schwerwiegende sexuelle Übergriffe mit Kindern unter 18 Jahren einführte.
Im August 2018 verabschiedete das Kabinett auch einen Gesetzesentwurf, der die Todesstrafe oder lebenslange Freiheitsstrafe für Verbrechen im Zusammenhang mit Seeräuberei oder Piraterie auf See vorsieht.

Im Kontrast zur Ausweitung der Todesstrafe hat der Oberste Gerichtshof seine wachsende Besorgnis über den gerichtlichen Umgang mit der Todesstrafe zum Ausdruck gebracht, indem er zwischen November und Dezember 2018 elf Todesurteile umgewandelt hat. Diese Bedenken fanden ihren schärfsten Ausdruck in der abweichenden Meinung von Richter Kurian Joseph im Fall „Chhannu Lal Verma v. State of Chhattisgarh“, wo er bemerkte, dass die Zeit gekommen sei, die
Notwendigkeit der Todesstrafe als Strafe, insbesondere deren Zweck und Praxis, zu überdenken.

Quelle mit komplettem Jahresbericht:
https://static1.squarespace.com/static/5a843a9a9f07f5ccd61685f3/t/5c4aa63b88251bff119a44ab/1548396116738/Project
(abgerufen am 29.01.2019)

Initiative gegen die Todesstrafe e.V. | www.initiative-gegen-die-todesstrafe.de

zurück zur Übersicht